KLIMA UM 10 – Aktuelles zum Bürgerenergiegesetz NRW
Ort: Online
Das Bürgerenergiegesetz NRW hat die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürger am Windenergieausbau vor Ort gesetzlich verankert. Viele Kommunen und Projektierer befassen sich nun seit fast zwei Jahren mit der Umsetzung und haben bereits erste Beteiligungsvereinbarungen geschlossen. Hierbei kommen immer wieder Fragen auf, wie das Bürgerenergiegesetz NRW anzuwenden ist.
Gemeinsam mit Dr. Roland Kube, Referent im NRW-Wirtschaftsministerium, werden im Zuge der Veranstaltung von NRW.Energy4Climate die wichtigsten Punkte des Bürgerenergiegesetzes in NRW noch einmal zusammengefasst sowie aktuelle Fragestellungen vorgestellt und beantwortet. Anschließend gibt es die Möglichkeit, mitgebrachte Fragen zu stellen.
Zur Anmeldung hier.
