SDG 5: Geschlechtergleichstellung
Ziel 5 strebt die Gleichstellung aller Geschlechter an. Schlüsselthemen sind Ermächtigung, Teilhabe und die Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen.
Kommunen können zur Umsetzung beitragen, in dem sie die gleichberechtige Beteiligung von Frauen in politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsprozessen fördern. Dafür wirken auch die paritätische Besetzung von öffentlichen Gremien, der Einbezug von Frauenorganisationen in Stakeholder-Dialoge und geschlechtersensible Vergabe von Arbeitsplätzen.
Passende Förderprogramme zu SDG 5 finden Sie hier.
Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021–2027) |
| Förderinitiative | CERV-Programm |
| Förderinhalte |
Im Aktionsbereich „Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung“ werden folgende Ziele unterstützt:
Im Aktionsbereich „Daphne“ werden folgende Vorhaben unterstützt:
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| Beitrag zu den SDGS |
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| Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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| Förderart | Zuschuss |
| Zuwendungsgeber | Europäische Kommission |
| Einreichungsfrist | laufend |
| Weitere Informationen | ec.europa.eu |
Familienberatungsstellen |
| Förderinitiative | Förderung der Familienberatung in NRW |
| Förderinhalte |
LVR-Landesjugendamt fördert Personalkosten von Familienberatungsstellen Gefördert werden die Personalkosten von:
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| Beitrag zu den SDGS |
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| Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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| Förderart | Zuschuss |
| Zuwendungsgeber | LVR-Landesjugendamt |
| Einreichungsfrist | laufend |
| Weitere Informationen |
