
SDG 2: Kein Hunger
Den Hunger weltweit beenden ist das Hauptziel von SDG 2. Erreicht werden sollen zudem Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft und bessere Ernährung.
Kommunen können die Zielerreichung durch die Förderung nachhaltiger Praktiken in Landwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion oder öffentlichen Kantinen sowie des Zugangs zu hochwertigen Lebensmitteln für alle Menschen unterstützen. Durch Kampagnen kann gegen Fehlernährung gewirkt oder lokalen Bewegungen wie Urban Gardening gestärkt werden.
Passende Förderprogramme zu SDG 2 finden Sie hier.
Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur |
Förderinitiative | Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege) |
Förderinhalte |
Förderung für Verbesserungen der zentralen ländlichen Infrastrukturen (Wirtschaftswege) durch Ausbau und Befestigung vorhandener Wege. Diese sollen dem forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten Kfz-Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke dienen. Gefördert werden daher auch erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme, der Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse), und erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Land Nordrhein-Westfalen |
Geltungsdauer | jeweils der 15.01. eines Jahres |
Weitere Informationen | foerderdatenbank.de |
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) |
Förderinitiative | Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) |
Förderinhalte |
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Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss oder Bürgschaft |
Zuwendungsgeber | Bund |
Geltungsdauer | 2024 bis 2027 |
Weitere Informationen | BMEL - Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur + Küstenschutz - Förderungsgrundsätze |