Diese Seite teilen
Link kopieren
Newsletter

SDG 2: Kein Hunger

Den Hunger weltweit beenden ist das Hauptziel von SDG 2. Erreicht werden sollen zudem Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft und bessere Ernährung.

Kommunen können die Zielerreichung durch die Förderung nachhaltiger Praktiken in Landwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion oder öffentlichen Kantinen sowie des Zugangs zu hochwertigen Lebensmitteln für alle Menschen unterstützen. Durch Kampagnen kann gegen Fehlernährung gewirkt oder lokalen Bewegungen wie Urban Gardening gestärkt werden.

Passende Förderprogramme zu SDG 2 finden Sie hier.

 

 

Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur

Förderinitiative Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)
Förderinhalte

Förderung für Verbesserungen der zentralen ländlichen Infrastrukturen (Wirtschaftswege) durch Ausbau und Befestigung vorhandener Wege. Diese sollen dem forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten Kfz-Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke dienen.

Gefördert werden daher auch erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme, der Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse), und erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes.

Beitrag zu den SDGS
  • SDG 2 - Kein Hunger
  • SDG 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Wechselwirkungen mit
anderen SDGs
  • SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • SDG 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
  • SDG 15 - Leben an Land
Förderart Zuschuss
Zuwendungsgeber Land Nordrhein-Westfalen
Geltungsdauer jeweils der 15.01. eines Jahres
Weitere Informationen foerderdatenbank.de
 

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Förderinitiative Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
Förderinhalte

Förderungen für Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Finanziert werden:

  • integrierte ländliche Entwicklung
  • Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen
  • Verbesserung der Vermarktungsstrukturen
  • markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege
  • Forsten
  • Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere
  • wasserwirtschaftliche Maßnahmen
  • Küstenschutz
  • benachteiligte Gebiete
 
Beitrag zu den SDGS
  • SDG 2 - Kein Hunger
  • SDG 8 - Menschenwürdige Arbeit und wirtschaftliches Wachstum
Wechselwirkungen mit
anderen SDGs
  • SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • SDG 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
  • SDG 14 - Leben unter Wasser
  • SDG 15 - Leben an Land
Förderart Zuschuss oder Bürgschaft
Zuwendungsgeber Bund
Geltungsdauer 2024 bis 2027
Weitere Informationen BMEL - Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur + Küstenschutz - Förderungsgrundsätze

Förderungen zu anderen SDGs finden

LAG 21 NRW Newsletter

Jetzt anmelden und nachhaltig informiert werden.