
SDG 15: Leben an Land
Biodiversität bewahren und alle Landökosysteme schützen, darum dreht es bei SDG 15! Es geht also um Artenschutz, Naturschutz und Bodenschutz – aber zum Beispiel auch nachhaltige Forstwirtschaft.
Kommunen können zur Zielerreichung beitragen, indem sie nachhaltige Landschaftspläne aufstellt und umsetzt , Naturschutzgebiete schaffen, Stadtgrün ausbauen und biodiversitätsfördernd gestalten, Flächenverbrauch reduzieren und langfristige Projekte zur Stärkung des lokalen Artenreichtums fördern. Auch hier können durch Kampagnen und Projekte zur Bewusstseinsbildung für Umwelt- und Naturschutz die Stadtgesellschaft einbezogen werden. Beratungen können Bürger*innen und Unternehmen in der Umsetzung unterstützen.
Passende Förderprogramme zu SDG 15 finden Sie hier.
Förderschwerpunkt Stadtnatur: Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie |
Förderinitiative |
Bundesprogramm Biologische Vielfalt |
Förderinhalte |
Erstellung und Umsetzung übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt. Auch der Einsatz von Biodiversitätsmanager*innen ist in der Förderung inbegriffen. Bei bereits vorliegenden Strategien können Koordination, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gefördert werden. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
Einreichungsfrist | 01. März 2025 (spätere Einreichungen werden im nächsten Jahr berücksichtigt) |
Weitere Informationen | bfn.de |
Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) |
Förderinitiative |
Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) |
Förderinhalte | Fördert den Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage und zu Erholungszwecken: Pläne und Gutachten, Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Grunderwerb und Pacht, Betreuungen von Naturschutzgebieten, Artenschutzmaßnahmen |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen |
Einreichungsfrist | - |
Weitere Informationen | NRWBank |
Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum
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Förderinitiative |
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz |
Förderinhalte |
Gefördert werden Maßnahmen in ländlichen Regionen, die den Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern und so ihre Klimaschutzleistungen stärken. Dazu gehören biodiversitätsfördernde Begrünung, ökologische Aufwertung von Flächen, Anlage von Wegrainen und Säumen, Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern oder die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
Geltungsdauer | 31.12.2026 |
Weitere Informationen | z-u-g.org |
Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur |
Förderinitiative |
Interreg Nordwesteuropa 2021-2027 |
Förderinhalte |
Das Programm zielt auf die Verbesserung der Bedingungen für die Wiederherstellung bzw. den Schutz der biologischen Vielfalt, indem auf Seiten der Gemeinschaften die Kapazitäten für die Erhaltung, die Verwaltung und den Ausbau grüner bzw. blauer Infrastruktur ausgebaut werden. Kategorien: Weiterentwicklung und Umsetzung gemeinsamer Strategien bzw. Aktionspläne, Pilotmaßnahmen zur Erprobung von Instrumenten bzw. Lösungen, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Sensibilisierung in den Bereichen Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Wasserqualität. Schlagworte: naturnahe Lösungen, Ökosystemdienstleistungen, Naturschutzpläne, Verringerung von Luftverschmutzung und Hitzebelastung, Sicherung der Wasserqualität |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | EU |
Laufzeitende | 31.12.2029 |
Weitere Informationen | nweurope.eu/N & Factsheet |
Grüne Infrastruktur |
Förderinitiative |
Förderrichtlinie Grüne Infrastruktur (Multifondsprogramm EFRE/JTF Nordrhein-Westfalen 2021- 2027) |
Förderinhalte |
Gefördert werden Maßnahmen zu Erhalt, Wiederherstellung, Aufwertung und Vernetzung grüner Infrastrukturen. Auch Klimaanpassung und Gesundheitsförderung sind mitzudenken. Dazu zählen u.a. Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen, Gehölzstrukturen sowie naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen. Zudem Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen und die Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen. Auch Bildungsangebote sind förderfähig. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Land NRW |
Laufzeitende | 31.12.2025 |
Weitere Informationen | efre.nrw.de |
Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien) |
Förderinitiative |
Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien) |
Förderinhalte |
Erfassung von Altablagerungen oder Altstandorten und schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen. Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die von Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen sowie schädlichen Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen ausgehen. Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen für die Wiedernutzbarmachung von Altablagerungen oder Altstandorten sowie schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen |
Einreichungsfrist | - |
Weitere Informationen | NRWBank |
Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore |
Förderinitiative |
Förderrichtlinie 1.000 Moore (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz) |
Förderinhalte |
Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt. Förderschwerpunkte sind Orientierungsberatungen zur Identifizierung geeigneter Flächen sowie Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen (inklusive vorbereitenden Maßnahmen und der Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung) |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss (für Kommunen bis zu 95%) |
Zuwendungsgeber | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
Laufzeit der Förderrichtlinie | 31.12.2027 |
Weitere Informationen | z-u-g.org |