
SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Bei Ziel 11 dreht sich alles um die Kommune selbst. Es geht um nachhaltige Stadtentwicklung, die u.a. inklusive Quartiere mit bezahlbarem Wohnraum fördert, Resilienz gegen Umweltbelastungen schafft, Flächeninanspruchnahme reduziert und sichere, bezahlbare Mobilität schafft.
Beispiele konkreter Maßnahmen sind etwa die Stärkung des ÖPNV und Radverkehr, die Förderung öffentlicher Grünanlagen, nachhaltige Abfallwirtschaft, kohlenstoffarme Technologien und Klimafolgenanpassung durch naturbasierte Lösungen. Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement hilft dabei die Kommune zukunftsfähig auszurichten und Nachhaltigkeit in den Kerntätigkeiten der Verwaltung zu verankern. Auch die Stärkung von Stadt-Land-Beziehungen und interkommunaler Wissensaustausch fördern die nachhaltige Stadtentwicklung. Letzteres sollte auch in globalen (Städte-)Partnerschaften gedacht werden.
Passende Förderprogramme zu SDG 11 finden Sie hier.
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) |
Förderinitiative |
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) |
Förderinhalte | Maßnahmen zur Verbesserung des nicht motorisierten Nahverkehrs:
Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale Informationstafeln |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Land Nordrhein-Westfalen |
Einreichungsfrist | bis zum 31.05. des dem Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres |
Weitere Informationen | NRWBank |
Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen |
Förderinitiative | Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 |
Förderinhalte |
Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen Programmlinien: Lebendige Zentren (Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne), Sozialer Zusammenhalt (Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten), Wachstum und nachhaltige Erneuerung (Lebenswerte Quartiere gestalten) |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Land NRW |
Einreichungsfrist | bis zum 30.09. für das Folgejahr, Geltungsdauer: 31.12.2028 |
Weitere Informationen | mhkbd.nrw/foerderprogramme/staedtebaufoerderung |
Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums |
Förderinitiative | Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums |
Förderinhalte |
Förderung von Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums, wie Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen und Freiflächen, Schaffung und Erhaltung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen sowie Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Entwicklung von IT-Lösungen, Tourismusdienstleistungen und mehr. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Land NRW |
Geltungsdauer | 31.12.2026, für Kleinprojekte: 31.12.2025 |
Weitere Informationen | mhkbd.nrw/foerderprogramme/staedtebaufoerderung |
Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte [nördliches Ruhrgebiet] |
Förderinitiative | RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung |
Förderinhalte |
Investitionen zur ökologischen, klimagerechten, ressourcen- und flächeneffizienten Revitalisierung und Entwicklung von ehemaligen Brachflächen und mindergenutzten Betriebsflächen im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl). Dazu zählen u.a. Lärmschutzwälle, Begrünung, Abwasseranlagen, Beseitigung von Altanlagen bzw. Altlasten, Honorare und Ingenieursleistungen, Studien, Maßnahmen zur Vermeidung von Versiegelung, Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Umweltschutzmaßnahmen und mehr. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Land NRW |
Geltungsdauer | laufend |
Weitere Informationen | efre.nrw.de |
Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW) |
Förderinitiative | Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW) |
Förderinhalte |
Zuwendungen für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte. Ziel sind die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperationen, um Effizienz und Effektivität des öffentlichen Handelns zu steigern und gleichzeitig ein hohes Versorgungsniveau in den Regionen zu gewährleisten. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Land NRW |
Geltungsdauer | 31.12.2026 |
Weitere Informationen | Ministerium für Heimar, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW |
Förderschwerpunkt Stadtnatur: Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie |
Förderinitiative |
Bundesprogramm Biologische Vielfalt |
Förderinhalte |
Erstellung und Umsetzung übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt. Auch der Einsatz von Biodiversitätsmanager*innen ist in der Förderung inbegriffen. Bei bereits vorliegenden Strategien können Koordination, Planung und Umsetzung von Maßnahmen gefördert werden. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
Einreichungsfrist | 01. März 2025 (spätere Einreichungen werden im nächsten Jahr berücksichtigt) |
Weitere Informationen | bfn.de |