Diese Seite teilen
Link kopieren
Newsletter

SDG 1: Keine Armut

Extreme Armut bekämpfen, Zugang zu grundlegenden Ressourcen für alle sichern und wirtschaftliche Chancen gerecht verteilen – darum geht es bei SDG 1.

Kommunen können dazu beitragen, indem sie u.a. Sozialschutzsysteme umsetzen, den Zugang zu grundlegenden Diensten der Kommune für alle Menschen fördern und obdachlose Menschen unterstützen. Auch verantwortungsvoller Städtebau und Bildung helfen bei der Bekämpfung und Prävention von Armut.

Passende Förderprogramme zu SDG 1 finden Sie hier.

 

 

Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“

Förderinitiative Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“
Förderinhalte

Förderung von Projekten und Konzepten zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe.

Handlungsfelder: konsequente Prävention drohender Wohnungslosigkeit, Reduzierung bereits bestehender Wohnungslosigkeit durch schnelle Reintegration von Wohnungslosen in reguläre Mietverhältnisse,  Ausbau bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen

Förderschwerpunkte: Prävention, Wohnungsbeschaffung, wohnbegleitende Hilfen, experimentelle Ansätze, Beratungsprojekte.

Beitrag zu den SDGS
  • SDG 1 - Keine Armut
Wechselwirkungen mit
anderen SDGs
  • SDG 3 - Gesundheit und Wohlergehen
  • SDG 10 - Weniger Ungleichheiten
Förderart Zuschuss
Zuwendungsgeber Land Nordrhein-Westfalen
Einreichungsfrist Einreichung jeweils bis 31.1. beziehungsweise 31.7. (Haushaltsjahr)
Weitere Informationen mags.nrw/hilfe-bei-wohnungslosigkeit

Förderungen zu anderen SDGs finden

LAG 21 NRW Newsletter

Jetzt anmelden und nachhaltig informiert werden.