
SDG 1: Keine Armut
Extreme Armut bekämpfen, Zugang zu grundlegenden Ressourcen für alle sichern und wirtschaftliche Chancen gerecht verteilen – darum geht es bei SDG 1.
Kommunen können dazu beitragen, indem sie u.a. Sozialschutzsysteme umsetzen, den Zugang zu grundlegenden Diensten der Kommune für alle Menschen fördern und obdachlose Menschen unterstützen. Auch verantwortungsvoller Städtebau und Bildung helfen bei der Bekämpfung und Prävention von Armut.
Passende Förderprogramme zu SDG 1 finden Sie hier.
Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“
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Förderinitiative | Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ |
Förderinhalte |
Förderung von Projekten und Konzepten zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe. Handlungsfelder: konsequente Prävention drohender Wohnungslosigkeit, Reduzierung bereits bestehender Wohnungslosigkeit durch schnelle Reintegration von Wohnungslosen in reguläre Mietverhältnisse, Ausbau bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen Förderschwerpunkte: Prävention, Wohnungsbeschaffung, wohnbegleitende Hilfen, experimentelle Ansätze, Beratungsprojekte. |
Beitrag zu den SDGS |
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Wechselwirkungen mit anderen SDGs |
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Förderart | Zuschuss |
Zuwendungsgeber | Land Nordrhein-Westfalen |
Einreichungsfrist | Einreichung jeweils bis 31.1. beziehungsweise 31.7. (Haushaltsjahr) |
Weitere Informationen | mags.nrw/hilfe-bei-wohnungslosigkeit |