Kommunale Nachhaltigkeitsberichte

Transparenz schaffen, Erfolge kommunizieren, Lücken erkennen und immer die aktuellen Entwicklungen im Auge behalten – dafür kann ein kommunaler Nachhaltigkeitsbericht sorgen! Wie dieser gestaltet werden kann und welche Standards angewendet werden können, lesen Sie hier.
Hintergrund und Ziel
Berichterstattung - wie z.B. die Sozialberichterstattung - ist in Kommunen seit vielen Jahren gang und gäbe. Mittlerweile veröffentlichen Kommunen aber auch zunehmend einen umfassenden Bericht über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und -entwicklungen. Mit Hilfe eines Nachhaltigkeitsberichts können sie sowohl den aktuellen Stand als auch die Umsetzungsfortschritte einer nachhaltigen Entwicklung vor Ort analysieren. Durch die systematische Darstellung von Nachhaltigkeitsaktivitäten und Indikatoren können Handlungsbedarfe abgeleitet, Mechanismen bei der Verfehlung von Zielen ausgelöst und neue Prioritäten gesetzt werden. Darüber hinaus stärkt der Bericht als Werkzeug der Kommunikation die Transparenz sowie die Aufmerksamkeit bezüglich Nachhaltigkeit in der gesamten Kommune. Eine qualifizierte Nachhaltigkeitsberichterstattung kann sowohl als Grundlage für die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie dienen oder das Monitoring und die Evaluation einer vorhandenen Strategie unterstützen. Nachhaltigkeitsberichte leisten dementsprechend einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Nachhaltigkeitssteuerung. Letztlich dienen unterschiedliche Berichterstattungssysteme in Kommunen seit jeher als eine Grundlage politischer Entscheidungsprozesse.

Ein Standard, der die Vorteile aus einheitlicher Struktur und Flexibilität kombiniert
Im Herbst 2024 hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) eine aktualisierte Version des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK) veröffentlicht (Version 2.0). Auf der Grundlage der Erfahrungen in der kommunalen Praxisanwendung wurde die im Jahr 2021 veröffentlichte erste Version überarbeitet. Die LAG 21 NRW konnte im Rahmen eines „Multi-Stakeholder-Dialogs“ Vorschläge zur Weiterentwicklung einbringen. Übergeordnetes Ziel des BNK ist die Förderung einer einheitlicheren und transparenteren Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kommunen. Der BNK ist grundsätzlich für Kommunen aller Größenklassen geeignet und folgt dem „Comply-or-explain-Prinzip“, d.h. Kommunen berichten zu den gefragten Inhalten oder begründen, weshalb (noch) keine konkreten Aussagen getroffen werden können. So wird die Transparenz erhöht und Kommunen können unabhängig vom aktuellen Stand mit der Berichterstattung beginnen.
Steuerungskriterien und Handlungsfelder

Der BNK setzt sich aus Steuerungskriterien und Handlungsfeldern zusammen. Während die Steuerungskriterien die strategische und strukturelle Verankerung von Nachhaltigkeit sowie Querschnittsthemen umfassen, adressieren die Handlungsfelder spezifische Bereiche einer nachhaltigen Kommunalentwicklung. Um an Bestehendes anzuknüpfen, orientiert sich die Struktur an den etablierten Handlungsfeldern im Projekt „Global Nachhaltige Kommune NRW“ (GNK NRW). Die Steuerungskriterien und Handlungsfelder gliedern sich in 62 inhaltliche Berichtsaspekte, die im Sinne einer Checkliste aufzeigen, welche Informationen offengelegt werden sollen. Die qualitative Berichterstattung wird durch eine quantitative Berichterstattung über Indikatoren vervollständigt. Die Indikatoren setzen sich aus einem vorgegebenen Set mit 19 Kernindikatoren sowie 41 Indikatoren-Empfehlungen (die sich jeweils aus dem Set der SDG-Indikatoren für Kommunen sdg-portal.de speisen) zusammen. Zusätzlich können von der Kommune selbst gewählte, ergänzende Indikatoren verwendet werden, zu denen die Kommune eigenständig Daten bereitstellen kann.
Bundesweit haben in den Jahren 2021 bis 2025 rund 50 Kommunen den Berichtsrahmen angewendet. So konnte ein Beitrag zur Vereinheitlichung der kommunalen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie übergeordnet zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen auf kommunaler Ebene geleistet werden. Die LAG 21 NRW begleitet Kommunen bei der Erarbeitung von Berichten nach BNK-Standard u.a. im Rahmen des Projekts „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“.
Beispiele für Berichte nach dem BNK
Das internationale Pendant: der Voluntary Local Review
Der kommunalen Ebene kommt bei der Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Globalen Nachhaltigkeitszielen eine zentrale Rolle zu, denn die Mehrheit der insgesamt 169 Unterziele steht im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den Aufgaben einer Kommune. Der Review Mechanismus der Agenda 2030 fordert UN-Mitgliedsstaaten zur regelmäßigen Berichterstattung zum Umsetzungsstand auf. Diese Berichte werden jährlich beim „High-level Political Forum on Sustainable Development“ (HLPF) der UN präsentiert. Vor diesem Hintergrund ergreifen in den letzten Jahren auch mehr und mehr Kommunen weltweit die Initiative und berichten im Rahmen von Voluntary Local Reviews (VLRs) über ihren lokalen Umsetzungsstand zur Agenda 2030.
Die LAG 21 NRW hat im Projekt „GNK NRW“ die Städte Bonn, Dortmund und Düsseldorf und zusätzlich in einem bundesweiten Projekt acht weitere Kommunen (Stadt Bad Köstritz, Stadt Freiburg im Breisgau, Landkreis Fürstenfeldbruck, Freie und Hansestadt Hamburg, Stadt Köln und Stadt Rottenburg am Neckar) bei der Erarbeitung von VLRs begleitet. Dabei wurde insbesondere aufgezeigt, durch welche kommunalen Aktivitäten die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele der UN adressiert werden.
Beispiele für deutsche VLRs
Weitere kommunale Nachhaltigkeitsberichte aus ganz Deutschland sowie weiterführende Informationen zum kommunalen Nachhaltigkeitsmanagement finden Sie in unserem Portal Nachhaltigkeit.
Weitere Einblicke
Welche Schritte braucht es und wie müssen Kommunalpolitik und Verwaltung aktiv werden? Einblicke und Hintergründe vermittelt dieses kurze Video:
Kontakt
Dr. Philipp Lange
Tel. (+49) 231 936960-22
E-Mail: p.lange@lag21.de
Kirsten Strehl
Tel. (+49) 231 936960-23
E-Mail: k.strehl@lag21.de