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10-Punkte-Plan: Bündnis legt Plan für nachhaltigen Strukturwandel im Rheinischen Revier vor

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, in dem auch die LAG 21 NRW beteiligt ist, hat einen 10-Punkte-Plan für einen klimagerechten und naturverträglichen Strukurwandel vorgelegt. Welche zehn Punkte sich im Plan finden, fassen wir hier zusammen.

Der Strukturwandel im Rheinischen Revier ist eine Herausforderung – und bietet die große Chance, eine Modellregion zu gestalten, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte einer Nachhaltigen Entwicklung in Einklang bringt und in allen Handlungsfeldern umsetzt.

Damit dies gelingt, müssen ambitionierte Ziele für Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität als Leitlinien gesetzt und die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der UN als Rahmen genutzt werden – so das Bündnis, zu dem u.a. NABU NRW, BUND NRW, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, das Eine Welt NRW NRW, die Klima-Allianz Deutschland, Fairtrade Deutschland und die LAG 21 NRW zählen.

Zentral dabei: Die Abkehr von einer auf wirtschaftliche Belange ausgerichtete Strukturwandelpolitik!

 

Die 10 Punkte im Überblick

 

Als Voraussetzungen einer erfolgreichen Umsetzung hat das Bündnis zehn zentrale Aspekte zusammengestellt. Im Folgenden werden die Punkte kurz zusammengefasst:

1. Ökonomische Entwicklung und Arbeitsplätze müssen dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgen

Gefordert wird, neue und an Kreislaufwirtschaft orientierte Kooperationen und Geschäftsmodelle im Rheinischen Revier zu etablieren und die Förderpolitik entsprechend auszurichten. Dafür braucht es u.a. passende Strategien, Fachkräfte, beschleunigte Planung sowie die Einhaltung geltender Sozial- und Umweltstandards.

2. Die Raumentwicklung muss Klima- und Ressourcenschonung priorisieren

Forderung nach besonderem Fokus auf Freiraumschutz und einem Flächenmanagement, das klima- und biodiversitätsschützende sowie ressourcenschonende Gestaltung gewährt.

3. Klimaneutralität als Leitlinie des Strukturwandels umsetzen

Energieeinsparung und naturverträgliche Energieerzeugung als Querschnittsaufgabe umsetzen und dabei z.B. Bürger*innenenergiegenossenschaften entbürokratisieren und den Gigawatt-Pakt überarbeiten.

4. Biodiversitäts- und Ökosystemschutz als Kernanliegen der Raumentwicklung hervorheben

Neue Festlegungen für die Freiraumentwicklung, die u.a. Räume mit Funktionen für den Biodiversitäts- und Klimaschutz effektiver schützt. Es sollen mehr Flächen für den Naturhaushalt gewonnen werden. 500 Millionen Euro aus den Strukturhilfegeldern sollen für die Etablierung einer grün-blauen Infrastruktur reserviert werden.

5. Klimaschutz und Klimaanpassung insbesondere bei Siedlungs- und Verkehrsentwicklung als integrativen Teil der Entwicklung und der Förderung vorsehen

Neue Vorgaben u.a. bei der energiesparenden Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, der Sicherung von Kohlenstoffsenken sowie von Wasserressourcen oder der Milderung von Hitzefolgen.

6. Landwirtschaft erfordert Schutz der wertvollen Böden

Anreize für Landwirt*innen für umweltschonende Bewirtschaftungs- und Vermarktungsformen schaffen, um wertvolle Böden zu sichern.

7. Klimaangepasste Mobilität und Verkehrsinfrastruktur priorisieren

Orientierung am Grundsatz „Verkehr vermeiden, verlagern, verbessern“ durch Bevorzugung von Konzepten für Schienen-, ÖPNV- sowie Fuß- und Fahrradinfrastruktur sowie Wandel zur Region der kurzen Wege.

8. Governance und Beteiligung im Strukturwandel reformieren

Schaffung fest verankerter, verstetigter und aufeinander abgestimmter Teilhabestrukturen, u.a. durch Bürger*innenrat und verstärkte Einbindung junger Menschen. Initiativen aus der Zivilgesellschaft sollen zudem stärker berücksichtigt werden.

9. Kulturwandel und Bildung für nachhaltige Entwicklung als integrativen Teil des Strukturwandels verstehen

Bildung und Kultur als Impulsgeber und Begegnungsräume fördern, die einen Identitätswandel der Region anstoßen.

10. Internationale Bau- und Technologieausstellung (IBTA) als Vorbild der Verbindung von Ökonomie und Ökologie

Die geplante IBTA muss sich als „Klammer und Schaufenster“ der angestrebten Ziele verstehen. Sie soll die dadurch entstehende Vorbildfunktion des Rheinischen Reviers kommunizieren.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie auch der Pressemitteilung des NABU NRW hier.

Den gesamten 10-Punkte-Plan können Sie hier downloaden: 10-Punkte-Plan

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