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Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“: Landtag beschließt Entwicklung von Fahrradgesetz

Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ fordert u.a. einen Modal Split von 25 Prozent bis 2025. / Foto: verenafotografiert.de

Gute Nachrichten für die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, an der sich auch die LAG 21 NRW beteiligt hat: Der Landtag hat am 18.12.2019 die Entwicklung eines eigenständigen Fahrradgesetzes für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP forderten die Landesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode ein Radverkehrsgesetz vorzulegen, das die Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ aufgreift.

Dabei sei insbesondere darauf Wert zu legen, wie die Aspekte der Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen, der Werbung für die verstärkte Nutzung des Rads, des Ausbaus der Fahrrad- und Fahrradwegeinfrastruktur inklusive Abstellmöglichkeiten, der Aufstellung eines Radwege-Bedarfplans für einüberregionales Radwegenetz, des Aktionsplans Nahmobilität sowie der Förderung von Lastenrädern zukünftig eine gesetzliche Grundlage erhalten könnten. Die Belange des Radverkehrs seien dabei im Kontext mit anderen Formen der Nahmobilität zu sehen. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 18.12.2019 im Plenum angenommen.

Hoffnung auf neue Maßstäbe für den Fahrradverkehr

„Mit der Verankerung aller Forderungen von Aufbruch Fahrrad in einem Gesetz bietet sich für Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Flächenland die Chance, ganz neue Maßstäbe für den Radverkehr der Zukunft zu setzen, zeigte sich der ADFC NRW in einer eigenen Mitteilung vom 18.12.2019 überzeugt. Als Mitinitiator der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ will der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs bei der Ausarbeitung des neuen Fahrradgesetzes mitwirken.

Für den VCD NRW, der ebenfalls zu den Mitbegründern der Volksinitiative gehört, ist es besonders wichtig, dass die Radverkehrsinfrastruktur massiv ausgebaut und an die Erfordernisse der heutigen Fahrräder – dazu gehören insbesondere auch Kinderanhänger, Lastenräder und Pedelecs – angepasst wird. Zudem sollten die Sicherheitsbedürfnisse der Rad fahrenden Bevölkerung ernst genommen und auch die Abstellmöglichkeiten an den Zielorten (Bahnhöfe, Stadtmitte, Schulen, Sporteinrichtungen etc.) nachhaltig verbessert werden, forderte der VCD NRW bereits Ende November 2019.

Von allen Bundesländern hat bisher nur Berlin ein Radgesetz.  Ein Radverkehrsgesetz in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen wäre neu. „Aufbruch Fahrrad“ hatte rund 207.000 Unterschriften gesammelt mit dem Ziel, den Radverkehrsanteil am Modal Split in NRW von derzeit 8 Prozent auf 25 Prozent bis 2025 landesweit zu erhöhen. Die Initiative fordert unter anderem 1.000 Kilometer neue Radschnellwege, Fahrradparkplätze, E-Bike-Ladestationen und die kostenlose Radmitnahme im Nahverkehr.

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