Reformvorbild: Thüringen bringt Nachhaltigkeit in die Landesverfassung

Vor Kurzem beschloss der Thüringer Landtag eine umfassende Reform der landeseigenen Verfassung - u.a. wurde das Prinzip Nachhaltigkeit als Staatsziel aufgenommen. Hintergründe zum Prozess, der auch für NRW Vorbildcharakter hat, hier.
Mehr Schutz für das Ehrenamt, mehr Europabezug, mehr Nachhaltigkeit: Insgesamt acht Themen wurden für die Reform der Thüringer Landesverfassung beschlossen. Die Arbeit daran begann schon vor Jahren, Ende April 2024 kam schließlich der Beschluss des Landtages zur Verfassungsmodernisierung.
Bündnis begleitete Reform
Begleitet wurde der Prozess von dem breiten Bündnis „Thüringen braucht die Verfassungsreform“, in dem sich sowohl zivilgesellschaftliche als auch politische Akteur*innen engagierten – von Umweltverbänden über einen Bürgermeisterdialog und den Thüringer Nachhaltigkeitsbeirat bis zum Landessportbund. Durch den Verein Zukunftsfähiges Thüringen, Konsortialführer von RENN.mitte, ist auch das RENN-Netzwerk darin vertreten.
Insgesamt begleitete das Bündnis zwölf Reformthemen, von denen acht beschlossen wurden:
- Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- Prinzip Nachhaltigkeit
- Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen
- Schutz und Förderung des Ehrenamtes
- Verbot der Altersdiskriminierung
- Neuformulierung zu Menschen mit Behinderung
- Stärkung des Europabezuges
- Elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen
„Unser Bündnis hat dazu beigetragen die Stagnation zu überwinden und gezeigt, was zivilgesellschaftliches Engagement bewegen kann“, so Josef Ahlke, Vorstandsvorsitzender Zukunftsfähiges Thüringen e.V. und Konsortialführer von RENN.mitte. „Jetzt hoffen wir, dass CDU, FDP, SPD, Linke und Bündnis90 / Die Grünen diese Punkte in der kommenden Legislatur mit Inhalt in Form von Gesetzen und Richtlinien, weiter untersetzen. Hieran konstruktiv mitzuwirken bieten wir als Bündnis gern an.“
Thüringen als Vorbild für NRW
Auch in Nordrhein-Westfalen wird die Idee eines Staatszieles Nachhaltigkeit seit Jahren immer wieder diskutiert, etwa durch ein Rechtsgutachten des Wuppertal Instituts (Link), auf verschiedenen Veranstaltungen von RENN.west und LAG 21 NRW oder zuletzt in den Stellungnahmen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Fachforum Nachhaltigkeit NRW“ (Link) und des „Dialog Nachhaltige Kommunen NRW“ (Link), einem Austauschgremium von Verwaltungsspitzen.
Diese Bündnisse von Zivilgesellschaft und Kommunalpolitik versprechen sich von einem Staatsziel Nachhaltigkeit eine starke Wirkung: Wenn Nachhaltigkeit als existenzielles Gesellschaftsanliegen in der Verfassung deklariert wird, wären Exekutive und Legislative verpflichtet, das Ziel konstant zu evaluieren und nachzubessern. Neben mehr rechtlicher Verbindlichkeit könnte ein Staatsziel Nachhaltigkeit auch gesellschaftliches Engagement für Nachhaltige Entwicklung weiter entfachen.
Bisher bleibt das Werkzeug für zielgerichtete Transformation in NRW aber noch ungenutzt. Den Dialog dazu werden wir als LAG 21 NRW auch in Zukunft weiter begleiten.
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Fachforum Nachhaltigkeit NRW: Hintergründe zum zivilgesellschaftlichen Bündnis aus NRW | Link
Dialog Nachhaltige Kommunen NRW: Hintergründe zum Gremium nordrhein-westfälischer Verwaltungsspitzen | Link