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NRW investiert Mittel des Pensionsfonds künftig nachhaltig und fair

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Zur Finanzierung und Sicherung der Versorgungsausgaben wurde zum 1. Januar 2017 der Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen errichtet. Der Pensionsfonds löst die bisherigen Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Nordrhein-Westfalen“ und „Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ ab. Die Bestände von Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds in Höhe von 10,4 Mrd. Euro am 31. Dezember 2016 wurden zum 1.1.2017 auf den Pensionsfonds übertragen.

Das Finanzministerium ist gemäß § 6 Abs. 6 Pensionsfondsgesetz NRW (PFoG) ermächtigt, Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds zu erlassen. Die nunmehr erarbeiteten Allgemeinen Anlagerichtlinien sollen die Entschließung des Landtags vom 27. Januar 2016 („Mittel des Pensionsfonds nachhaltig und fair investieren“, Drs. 16/10891) umsetzen. Mit ihr wird die Landesregierung aufgefordert, im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes einen Katalog nachhaltiger und fairer Anlageregeln für den Pensionsfonds zu entwickeln. Mit den Allgemeinen Anlagerichtlinien verpflichtet sich das Finanzministerium, im Rahmen der Beurteilung von Sicherheit und Rentabilität auch die Nachhaltigkeit der Kapitalanlage angemessen zu berücksichtigen. Das Pensionsfondsgesetz stellt beide Ziele – Sicherheit und Rentabilität – gleichrangig nebeneinander. Bei der Anlagestrategie sind die Auswirkungen von Nachhaltigkeitskriterien auf das Risiko-Rendite-Profil daher ganzheitlich zu berücksichtigen.

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