Neuauflage von „nrwkommunal“: Frist für Kommunen verlängert bis 31.01.2020!
Die LAG 21 NRW arbeitet an der Neuauflage des Nachhaltigkeitsberichtes „nrwkommunal“. Der Bericht zielt darauf ab, sich unterschiedlichen Facetten einer Nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene anzunähern, diese sichtbar zu machen und konstruktive Reflexionen sowie Dialoge anzustoßen. Kommunen in Nordrhein-Westfalen können sich bis zum 31.01.2020 an der Befragung beteiligen.
Seit Jahrzehnten beschäftigen sich die Kommunen und das Land NRW mit Nachhaltiger Entwicklung. Was hat sich in den letzten Jahren getan und wo stehen wir aktuell? Diesen Fragen widmet sich der Nachhaltigkeitsbericht nrwkommunal, dessen Neuauflage derzeit erarbeitet wird. Unter anderem werden dazu mithilfe einer Befragung aller nordrhein-westfälischen Kommunen derzeit Daten zu Nachhaltigkeitsprozessen und -aktivitäten erhoben. Sie sollen Aufschluss über den Status Quo, die Entwicklungen sowie Herausforderungen und Chancen einer Nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene geben.
Einige der erhobenen Daten dienen der Landesregierung NRW zudem als Datengrundlage für die Nachhaltigkeitsindikatoren „Kommunen mit Agenda-Beschluss oder Beschlüssen zu einer Nachhaltigkeitsstrategie“ sowie „Kommunen mit Nachhaltigkeitsgremien oder eigenen Programmen“ des landesweiten Indikatorensets.
Die LAG 21 NRW hat 2016 erstmalig den Nachhaltigkeitsbericht „nrwkommunal“ erstellt, der nun regelmäßig alle zwei Jahre aktualisiert wird. Gefördert wird der Bericht durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Den Nachhaltigkeitsbericht „nrwkommunal 2018“ können Sie gerne hier einsehen.