Auf dritter Ebene: LAG 21 NRW begleitet erstmals höheren Kommunalverband im Nachhaltigkeitsmanagement
Mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat die LAG 21 NRW erstmals einen höheren Kommunalverband bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategie und -bericht begleitet. LVR und LAG 21 NRW haben damit bundesweit Neuland im Nachhaltigkeitsmanagement auf dieser sogenannten „dritten“ kommunalen Ebene beschritten.
Als höherer Kommunalverband ist der LVR seit 70 Jahren gemeinsam mit seinem Schwesterverband Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wichtiger Bestandteil der Verwaltungsstruktur in NRW. Die Landschaftsverbände übernehmen für die kreisfreien Städte, Landkreise und die StädteRegion Aachen in NRW wichtige kommunale Selbstverwaltungsaufgaben, die aus Gründen der Effektivität, Wirtschaftlichkeit oder Notwendigkeit besser übergreifend bzw. überörtlich erledigt werden. Die Landschaftsverbände in NRW sind u.a. mit den bayerischen Bezirken und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höhere Kommunalverbände (BAG HKV).
Aktuell arbeitet der LVR mit rund 22.000 Beschäftigten für etwa 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem LVR-Verbund WohnenPlusLeben übernimmt er wichtige rheinlandweite Aufgaben. Mitgliedskörperschaften des LVR sind die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Ein Nachhaltigkeitsprozess mit spezifischen Anforderungen
Im bundesweiten Vergleich stellen die Landschaftsverbände eine nordrhein-westfälische Besonderheit dar. Früh zeigte sich daher, dass das etablierte Vorgehen nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK), das sich in zahlreichen Kommunen und Landkreisen bewährt hat, an die Besonderheiten eines höheren Kommunalverbandes angepasst werden musste.
Da viele BNK-Elemente – einschließlich standardisierter Berichtsaspekte und Indikatoren – ausschließlich auf kommunaler oder Landesebene erhoben werden, war eine strikt BNK-konforme Anwendung weder möglich noch sinnvoll. Der LVR-Prozess erfolgte daher „in Anlehnung“ an den BNK, was die besondere Stellung des LVR innerhalb der kommunalen Familie unterstreicht.
Auch bei der Beteiligungsstruktur waren Anpassungen notwendig: Ein klassischer Steuerungskreis mit externen Stakeholdern wäre aufgrund der Größe des Verbandsgebiets und der Vielzahl möglicher Akteure nicht handhabbar gewesen. Stattdessen übernahm der Verwaltungsvorstand die Rolle des Projektlenkungsausschusses. Ein projektbegleitender, politisch besetzter Facharbeitskreis Nachhaltige Entwicklung unterstützte den Prozess. Abschließend folgt eine umfangreiche Beratung der LVR-Nachhaltigkeitsstrategie in allen relevanten Gremien bis hin zum Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland. Er ist „die“ bürgerschaftliche Vertretung des LVR.
Angesichts der thematischen Breite und Verflechtung der Handlungsfelder einer nachhaltigen Entwicklung erwies es sich zudem als vorteilhaft, dass die Strategie durch ein dezernatsübergreifendes Projektteam erarbeitet und durch eine mit Querschnittsthemen vertraute Projektkoordination im Organisationsbereich der LVR-Direktorin gesteuert wurde.
Leitidee: Nachhaltigkeit inklusiv – für alle, mit allen und überall
Das gesamte Projekt im LVR stand unter der Leitidee einer inklusiven Nachhaltigkeit. Damit gemeint ist eine nachhaltige Entwicklung für alle, mit allen und überall. Dies entspricht nicht nur dem Leitmotiv „Leave no one behind“ der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Zugleich fügt sich diese Leitidee nahtlos in das langjährige politische Leitziel des LVR ein, Inklusion als Menschenrecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent zu verwirklichen. Konkret bedeutet dies, bei allen Schritten in Richtung Nachhaltigkeit insbesondere die Gruppe der Menschen mit Behinderungen systematisch mitzudenken und partizipativ zu beteiligen. Sie sind eben nicht nur vulnerable „Adressaten“ eines inklusiven Nachhaltigkeitsmanagements, sondern auch Akteur*innen.
Strategische Themenfelder des LVR
Die am 7. Juli 2025 durch den Landschaftsausschuss final beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie leitet sich direkt aus den vielfältigen Aufgaben des Verbandes ab. Für den Einstieg in das kommunale Nachhaltigkeitsmanagement wurden die folgenden fünf Handlungsfelder definiert und mit Zielen und Maßnahmen hinterlegt: 1. Soziale Gerechtigkeit, 2. Lebenslanges Lernen, 3. Kultur, 4. Ressourcenschutz & Klimafolgenanpassung, 5.Nachhaltige Mobilität.
Besondere Relevanz hat zudem das elfte der 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030: SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“. Die nachhaltige Kommune und der inklusive Sozialraum im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sind für den LVR zwei Seiten einer Medaille.
Aufgehend von der Nachhaltigkeitsstrategie mit Handlungsprogramm werden nun noch ein erster LVR-Nachhaltigkeitsbericht und ein internationaler Voluntary Local Review (VLR) erarbeitet.
Ausblick: Modellcharakter für andere überörtliche Verbünde
Das Projekt von LVR und LAG 21 NRW zeigt, wie es mit Klarheit und Kreativität gelingen kann, bewährte Methoden des kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements an besondere strukturelle Gegebenheiten anzupassen. Der LVR positioniert sich durch das Vorgehen zugleich als Partner der Mitgliedskörperschaften für das Thema kommunale Nachhaltigkeit. Die Mitwirkung an der Frechener Nachhaltigkeitsstrategie von Anfang an als relevanter Stakeholder (im Rahmen des Projekts "Prozesskette Nachhaltigkeit NRW") unterstreicht dies.
