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Zusätzliche Investitionen: Land NRW stellt Kommunen 40 Millionen Euro für Klimaschutz zur Verfügung

Foto: Alexander Schimmeck via Unsplash

Ab dem 1. Dezember 2021 können NRW-Kommunen neue Zuschüsse für Investitionen in den Klimaschutz vor Ort beantragen. Damit sollen vor allem ausgefallene Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Das Verfahren soll unkompliziert sein, rückgezahlt werden muss nicht.

Was in der Corona-Krise liegen geblieben ist, soll jetzt aufgeholt werden. In vielen Kommunen sind wichtige Klimaschutzmaßnahmen aufgrund der Pandemiesituation ausgefallen oder haben sich verzögert. Doch ausbleiben darf Klimaschutz nicht – deswegen stellt das Land NRW den Kommunen Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Verfügung. Insgesamt werden 40 Millionen Euro verteilt.

Minister unterstreicht wichtige Rolle der Kommunen

Die Landesregierung möchte damit sicherstellen, dass die Klimaziele eingehalten werden. In einer offiziellen Pressemitteilung unterstreicht Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart die wichtige Rolle der kommunalen Ebene für das Gelingen von Klimaschutz, sowie der Energiewende. „Sie sind es, die konkrete Vorhaben, etwa im Bereich des Verkehrs, beim Ausbau der Erneuerbaren Energien oder bei der Wärmewende, anstoßen und realisieren und damit den Klimaschutz vor Ort aktiv vorantreiben.“

Antragsverfahren und Verwendungszwecke

Zudem spricht Pinkwart von einem schlanken Antragsverfahren und vielen Verwendungsmöglichkeiten. Die Antragstellung erfolgt digital bei der Bezirksregierung Arnsberg, Beratungen dazu bietet die PlattformKlima.NRW an. Die Verwendungszwecke reichen von energetischen Sanierungen bis zur klimafreundlichen Mobilität. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses wird analog zum Gemeindefinanzierungsgesetz in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und der jeweiligen Gemeindegebietsfläche berechnet.

Weitere Infos unter diesem Link.

Mehr über die PlattformKlima.NRW erfahren Sie hier.

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