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Koalitionsvereinbarung: CDU und Grüne veröffentlichen Zukunftsvertrag für NRW

Nachhaltigkeit soll der Kompass der neuen NRW-Landesregierung sein – so liest es sich im Koalitionsvertrag. Wir werfen einen ersten Blick in den Vertrag und schauen, welche Punkte sich zu Nachhaltiger Entwicklung vor allem in den Kommunen finden.

Nach fast sechs Wochen steht die neue Regierungskoalition für NRW. Erstmals im Land haben CDU und Grüne eine Koalitionsvereinbarung geschlossen. Der passende Vertrag wurde am 23. Juni erstmals öffentlich vorgestellt.

Klimaschutz an prominenter Position

Der Koalitionsvertrag trägt den Titel „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ und eröffnet mit einem Kapitel zur klimaneutralen Industrie. Darin bekommen Klimaschutz und Energiewende deutliches Gewicht. Im ersten Kapitel zusammengefasst werden zudem Landwirtschaft, Verkehr, Raum- und Landesplanung sowie Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz und ein Unterpunkt zur generellen Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.

Die folgenden Oberkapitel heißen „Chancengerechtigkeit im Bildungsland“, „Sicherheit in einer offenen Gesellschaft“, „Sozialer Zusammenhalt in Zeiten des Umbruchs“ und „Generationenverantwortung“.

Nachhaltigkeit als Kompass

Schon im Eröffnungstext des Vertrages wird Nachhaltigkeit als Kompass für künftiges Regierungshandeln beschrieben. „Wir verstehen Nachhaltigkeit in einem umfassenden Sinn und stehen gleichermaßen für mehr Klimaschutz, eine zukunftsfähige Infrastruktur, Investitionen in Bildung und solide Finanzen. Durch unsere Politik wollen wir künftigen Generationen ihre Freiheitsräume sichern.“

Klimawandel wird als Jahrhundertaufgabe definiert, die große Herausforderungen aber auch Chancen für NRW bedeutet. Die Ansprüche sind dabei hochgesetzt: „Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen.“

Ziele und Strategien für Nachhaltigkeit

Unter dem Punkt „IV. Sozialer Zusammenhalt in Zeiten des Umbruchs“ heißt es: „Nordrhein-Westfalen ist sich seiner Mitverantwortung für die globale Gerechtigkeit bewusst und leistet seinen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung.“

Die Ankündigung einer Fortschreibung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie und einer ressortübergreifenden Umsetzung findet man derweil unter dem Punkt „Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz“. Dazu heißt es zudem: „Bis 2030 wollen wir eine nachhaltige Landesverwaltung erreichen. Auch die Kommunen wollen wir bei einem ambitionierten Nachhaltigkeitsmanagement unterstützen. Wir führen bei Gesetzentwürfen einen verpflichtenden Nachhaltigkeits-Check ein.“

Stärkung, Vernetzung und Entlastung für Kommunen

Weitere Details für die kommunale Ebene finden sich unter dem Punkt „3. Kommunales“. Hier wird den Kommunen die Rolle als Taktgeber für „die großen Themen unserer Zeit“ bestätigt. Dabei wird eine Ausrichtung an den 17 SDGs unterstrichen: „Wir unterstützen, dass alle Kommunen, einschließlich ihrer kommunalen Unternehmen, ihre Aufgaben an den Prinzipien der Agenda 2030 ausrichten und so ihrer globalen Verantwortung gerecht werden.“ Man wolle helfen, Nachhaltigkeit in der Verwaltung systematisch zu verankern und ressortübergreifend zu steuern.

„Geeignete Instrumente, die Kommunen dabei nutzen können, sind für uns kommunale Nachhaltigkeitsstrategien und -berichte, faire Beschaffungskriterien bei öffentlichen Vergaben, die Stärkung des fairen Handels, die Förderung bestehender und neuer Städtepartnerschaften und kommunale entwicklungspolitische Informationsarbeit.“

Mehr als eine Seite Platz erhält das Thema kommunale Finanzen. Hier sollen kommunalhaushaltsrechtliche Regelungen überarbeitet werden und vor allem Altschulden entlastet werden (zur Not auch ohne Lösung vom Bund).

Kommunale Demokratie soll gestärkt und Beteiligung gefördert werden, Mandate sollen attraktiv bleiben, digitale Ratsarbeit wird begrüßt. Förderprogramme sollen (u.a. durch eine digitale Förderplattform) handhabbarer werden. Das Wahlalter für Landtagswahlen wird auf 16 Jahre abgesenkt.

Kommunale Zusammenarbeit soll intensiviert werden: „Interkommunale Zusammenarbeit ist der Schlüssel zu mehr Qualität der Verwaltungsangebote, größerer Verwaltungskraft, Effizienzsteigerung und der Realisierung von Einsparpotenzialen.“ Hier werden auch „Shared Service Center“ angesprochen. Globale Kooperationen zwischen Kommunen sollen durch Beratungsangebote unterstützt werden – hier wird das Projekt “Kommunale Klimapartnerschaften” von SKEW und LAG 21 NRW hervorgehoben.

Umweltschutz und Verkehr in Kommunen

An weiteren zentralen Stellen wird die Rolle der kommunalen Ebene hervorgehoben. Im Bereich “Klimaschutz und Klimafolgenanpassung” wird in Aussicht gestellt, “deutlich mehr Mittel” schneller und gezielter für Kommunen zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen Wärmepläne eine große Rolle spielen

Der Erhalt der biologischen Vielfalt soll durch ein “umfangreich finanziertes Landesprogramm” gesichert werden, sowie u.a. durch die Fortschreibung der “Biodiversitätsstrategie NRW”, eine Strategie gegen Lichtverschmutzung und stärkere Förderung von Naturschutzmaßnahmen.

Im Bereich Verkehr werden ÖPNV, Schienen- und Radverkehr als “Rückgrat der zukünftigen nachhaltigen und vernetzten Mobilität” benannt. Der ÖPNV soll stark ausgebaut – bis 2030 soll das Angebot im ÖPNV um mindestens 60 Prozent erhöht werden – und vollständig dekarbonisiert werden. An Kommunen soll dafür etwa eine zusätzliche Pauschale über das ÖPNV-Gesetz gezahlt werden. Der Anteil des Radverkehrs am Modal-Split soll auf 25 Prozent sowie die Mittel für Radwegebau erhöht werden. Dafür sollen in Kommunen mehr Mitarbeitende fortgebildet werden. Im Bereich Straßenverkehr soll Sanierung vor Neubau stehen – und zwar unter Einsatz immer mehr klimafreundlicher Recycling-Baustoffe. Außerdem soll die E-Ladeinfrastruktur zügig weiter ausgebaut werden.

Mehrfach wird betont, dass die Förderlandschaft für Kommunen vereinfacht und zielgerichteter gestaltet werden soll.

Für weitere Einblicke finden Sie den gesamten Koalitionsvertrag hier zum Download.

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