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Jetzt fördern lassen: Ausbau für entwicklungspolitisches Engagement in Kommunen

Dank des Förderinstruments „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ können Kommunen passende Personalstellen schaffen, um ihr Engagement strategisch aufzustellen und auszubauen.

Kommunen können für Nachhaltige Entwicklung nicht nur vor Ort wirken – sondern auch global einiges bewegen. Damit dies besser gelingt, kann eine Förderung von Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) bezogen werden, die sich aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung speist.

Ziel ist es, kommunale Aktivitäten zu stärken, die auf eine global nachhaltige und gemeinwohlorientierte Entwicklung ausgerichtet sind und im Globalen Süden zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen. Es geht auch um die Stärkung internationaler Kommunalbeziehungen, die Umsetzung der Agenda 2030 auf lokaler Ebene (auch im Sinne des Programms „Global Nachhaltige Kommune“) sowie fairen Handel und faire Beschaffung.

Gegenstand der Förderung ist eine für zwei Jahre geförderte Personalstelle, die kommunale Entwicklungspolitik als Querschnittsaufgabe etabliert. Es sollen nachhaltige Grundlagen und Strukturen geschaffen werden, die auch über den Förderzeitraum hinaus Bestand haben.

Details der Förderung für kommunale Entwicklungspolitik

Anträge können auf Erstprojekte abzielen, aber auch Folgeprojekte vorausgegangener Förderungen umfassen. Antragsberechtigt sind alle Kommunalverwaltungen Deutschlands. Dabei können auch Zusammenschlüsse von Städten, Gemeinden und Kreisen aktiv werden.

Diese Aufgabenfelder sollen im Fokus der geförderten Stelle stehen: Entwicklung von Strategien und Handlungskonzepten, Schaffung von Strukturen zur nachhaltigen Verankerung von Entwicklungspolitik, Umsetzung und Beratung weiterer entwicklungspolitischer Projekte, Informationsarbeit, Ausbau internationaler Kommunalbeziehungen und -vernetzungen.

Tipp für Antragssteller*innen: Bevorzugte Berücksichtigung erhalten Projekte, die zwei oder mehrere Schwerpunktthemen kombinieren!

Antragsentwürfe müssen bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden (vollständige Antragsstellungen dann bis Ende Juni 2026.)

Alle Infos zur Förderung hier.

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