Nach Windhundverfahren: Neue Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude
Ab dem 18. September können Kommunen eine neue Förderung aus EU-Mitteln beziehen, um öffentliche Gebäude energieeffizient zu machen. Dafür ist schnelles Handeln gefragt: Die Mittel werden nach zeitlicher Reihenfolge vergeben.
Man erkennt es an den Außenfassaden, aber auch am Energiepass: Viele Gebäude in öffentlicher Hand sind alt und benötigen eine energetische Sanierung. Diese spart auf lange Sicht Geld und wirkt sofort für den Klimaschutz, schließlich lassen sich rund 30 Prozent des kommunalen Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor zurückführen.
Hier setzt die Maßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ an, die Teil des 4,2 Milliarden Euro großen Wirtschaftsförderprogramm aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), dem Just Transition Fund (JTF) und der Ko-Finanzierung des Landes NRW für die europäische Regionalförderung in Nordrhein-Westfalen für nachhaltige, innovative und zukunftsfähige Projekte stammt.
Bedingungen für Förderung
Förderfähig sind öffentliche Gebäude aus den Bereichen Kultur, Sport, Tourismus und karitative Zwecke, mit dem Ziel der energetischen Sanierung. Das Gebäude muss ganzheitlich ertüchtigt werden. Dabei muss sich der Primärenergiebedarf durch die Maßnahme um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand verringern.
Schnell sein lohnt sich: Das Antragsportal öffnet am 18. September und die Mittelvergabe erfolgt im Windhundverfahren. Soll heißen, dass die Auswahl nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen erfolgt.
Weier Informationen zu energieeffizienten Gebäuden es hier.
Das Förderportal finden Sie ab dem 18. September hier.