Lösungen aus der Natur nutzen: NRW-Umweltministerium fördert Grüne Infrastruktur
Mit einer neuen Förderrichtlinie stärkt das NRW-Umweltministerium die Grüne Infrastruktur im Land. Welche Maßnahmen jetzt noch mehr unterstützt werden, wer zuwendungsberechtigt ist und weitere Infos zur Richtlinie erfahren Sie hier.
Städte und Regionen brauchen nicht nur Straßen, Schienen und Gebäude, um zu funktionieren. Sie benötigen auch Natur, um zu einem gesunden Lebensort zu werden - von der schattenspendenden Baumallee über die erholsame Parkanlage bis zum begrünten Hausdach. Diese grüne Infrastruktur bietet zudem Möglichkeiten, um Wetterextreme, wie Hitze oder Überschwemmungen, einzudämmen oder Artenvielfalt aufleben zu lassen.
Neue Richtlinie stärkt Förderung
Das Potential und die Notwendigkeit von grüner Infrastruktur ist unlängst auch in der Politik angekommen, zu sehen etwa in der Mitteilung der Europäischen Kommission zum Ausbau der Grünen Infrastruktur, der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 oder auch im neuen Nature Restoration Law der Vereinten Nationen. Im Zuge dessen erlässt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV NRW) neue Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung Grüner Infrastruktur. Kurz gesagt: Es gibt neue Fördermöglichkeiten für Grüne Infrastruktur.
Ziel der neuen „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien“ ist es, Biodiversität zu stärken, lokale Ökosystemleistungen zu verbessern und naturbasierte Lösungen für ökologische Herausforderungen zu unterstützen.
Beispiele für förderbare Maßnahmen
Gefördert werden u.a. die Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen, Gehölzstrukturen und naturnaher Gewässer, Auen und Feuchtbereiche, Maßnahmen zur Flächenentsiegelung und naturnahen Entwicklung vormals genutzter Brachflächen, die Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen, urbanes Gärtnern auf öffentlichen Flächen und die Förderung der Biodiversität an Gebäuden und im Straßenraum.
Auch Maßnahmen zur naturnahen Sammlung, Behandlung, Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser werden gefördert.
Besondere Hinweise für Kommunen
Zuwendungsfähig für Gemeinden und Gemeindeverbände sind zudem die Entwicklung und Aktualisierung kommunaler, interkommunaler oder regionaler Pläne, Strategien und Konzepte der grünen Infrastruktur, zum Beispiel Grünordnungspläne, Grün- und Freiraumkonzepte und Biodiversitätsstrategien. Auch Ausgaben für Grunderwerb, Gutachten- und Planungsverfahren, Personal- und Gemeinausgaben, Anschaffungskosten sowie Entwicklungspflege von Anpflanzungen gehören dazu.
Die Höhe der Förderungen beträgt grundsätzlich 80 Prozent, unter bestimmten Bedingungen bis zu 90 Prozent der Ausgaben. Zuwendungen sind zudem an vorhandene Pläne, Konzepte und Strategien gebunden.
Die neue Richtlinie nutzen können Gemeinden und Gemeindeverbände aus NRW, Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten, die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
Detaillierte Informationen finden sich hier.