Wiederherstellung der Natur: LAG 21 NRW unterstützt ambitionierte Umsetzung der EU-Renaturierungsoffensive in NRW
Gesunde Ökosysteme sind eine zentrale Voraussetzung für Biodiversität, Klimaschutz und Lebensqualität. Die EU-Wiederherstellungsverordnung soll die Trendwende einleiten, auch in NRW. Was wir jetzt gemeinsam mit einem breiten Bündnis fordern, hier.
Fortschreitender Biodiversitätsverlust, Übernutzung von Böden und Gewässern, hoher Flächenverbrauch, Klimawandelfolgen: Ökosysteme geraten zunehmend unter Druck. In NRW befinden sich weit über die Hälfte der europarechtlich geschützten Ökosysteme in keinem guten Zustand. Auch außerhalb von Schutzgebieten hat sich die Lebensraumqualität in Agrarlandschaften, Wäldern, Gewässern und Siedlungen in den letzten 20 Jahren kontinuierlich verschlechtert.
Dabei sind intakte und funktionale Ökosysteme unverzichtbar: Sie gewährleisten Ernährungssicherheit und Trinkwasserversorgung, schaffen Lebens- und Erholungsräume, sichern wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und stärken die Widerstandsfähigkeit gegenüber Extremwetterereignissen.
EU-Wiederherstellungsverordnung: Europas größte Renaturierungsoffensive
Mit der im Juni 2024 verabschiedeten EU-Wiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) hat die Europäische Union einen Meilenstein für den Schutz und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme gesetzt. Ziel ist es, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresflächen konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung umzusetzen und diese bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme auszuweiten.
Die Verordnung stellt erstmals einen verbindlichen Rahmen mit konkreten Zielen inklusive wissenschaftsbasierter Indikatoren dar. Ihre konkrete Umsetzung ist Aufgabe von Bund und Ländern.
Aktuell läuft die Vorbereitung des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP), der die konkreten Maßnahmenpläne bündelt und im September 2026 an die EU-Kommission übermittelt werden soll. Die Bundesländer liefern dafür die fachlichen Grundlagen: sie benennen geeignete Flächen und Ökosysteme, schlagen mögliche Maßnahmen vor, konkretisieren Zuständigkeiten und Zeitrahmen. Ab 2027 soll die Maßnahmenumsetzung durch die Bundesländer erfolgen.
LAG 21 NRW unterstützt die Forderungen des NABU NRW
Die LAG 21 NRW sieht in der EU-Wiederherstellungsverordnung eine klare Chance, die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen für ein zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen zu stärken. Deshalb ist sie Teil eines Bündnisses, das unter dem Motto "NRW - Wir machen das!" eine ambitionierte Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung in NRW fordert. Über 30 Organisationen haben dazu, unter Federführung des NABU NRW, eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, damit die Wiederherstellung der Natur als zentrale Zukunftsaufgabe verstanden und ressortübergreifend angegangen wird.
Zentrale Forderungen:
- ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Umsetzung der Verordnung
- eine wissenschaftlich fundierte und kooperative Planung unter Einbindung aller relevanten Akteursgruppen
- die Verankerung von Renaturierungszielen und Flächensparsamkeit in der Landesplanung
- eine stringente und zielgerichtete Finanzierung
- die Nutzung erfolgreicher Praxisbeispiele aus NRW
Insbesondere die kommenden Jahre werden bei der erfolgreichen Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen entscheidend sein. Die LAG 21 NRW steht bereit, diesen Prozess weiterhin konstruktiv zu begleiten und sich gemeinsam mit ihren Partner*innen und Mitgliedern für eine nachhaltige Zukunft in Nordrhein-Westfalen einzusetzen.
Die gemeinsame Erklärung steht hier zum Download: PDF
Weitere Infos zum Bündnis hier.
