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Demnächst im Petitionsausschuss des Bundestages: Unser Petitionsvorschlag „Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern"

Wir sagen DANKE! Mit insgesamt 933 Stimmen im Community-Voting der Aktion "12062020 Olympia" haben wir starke Rückendeckung für unsere Forderung erhalten, Nachhaltigkeit im Grundgesetz zu verankern. Nun arbeiten wir den Petitionsvorschlag für die Einreichung im Petitionsausschuss des Bundestages aus.

Mehr Schlagkraft und Verbindlichkeit für Nachhaltigkeit

Gemeinsam mit RENN.west, RENN.süd, RENN.mitte, Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Berlin 21 e.V. und Brandenburg 21 e.V. haben wir den Petitionsvorschlag „Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern“ im Rahmen der Aktion "12062020 Olympia" eingebracht .

"12062020 Olympia" will die Auseinandersetzung mit nachhaltigen Lösungsansätzen für aktuelle sozial-ökologische Herausforderungen in den Fokus nehmen – und die Politik mithilfe von Petitionen dazu auffordern, "sich den drängenden Fragen unserer Zeit anzunehmen".

Warum ist die Aufnahme von Nachhaltigkeit ins Grundgesetz wichtig? Laut zwei Gutachten der Rechtsexperten Prof. Dr. Joachim Wieland (2016) sowie dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier (2019) sei dies ein notwendiger und längst überfälliger Schritt: Dieser schaffe "juristische Verbindlichkeit" und führe zu einer größeren Verlässlichkeit im Handeln von Staat, Politik, Bürger*innen und Wirtschaft in Richtung Nachhaltige Entwicklung.

Eine detailliertere Begründung können Sie gerne im Petitionsvorschlag nachlesen. Dort erfahren Sie u.a. auch, welche Bestrebungen zur Verankerung von Nachhaltigkeit es im deutschen Grundgesetz bereits gab.

Ausarbeitungsphase – wie geht es danach weiter?

Am Anfang gab es über 300 eingereichte Petitionsvorschläge von Initiativen und Privatpersonen, zum Beispiel zu den Themen Klimaschutz, Demokratie oder Soziale Gerechtigkeit. Daraus wurden insgesamt dreizehn zur Ausarbeitung für die Einreichung im Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag ausgewählt: Drei Vorschläge wurden vorab von einer Expert*innen-Jury ins "Finale" gewählt, zehn weitere per Abstimmungsverfahren.

Wir werden den Petitionsvorschlag nun ausarbeiten und juristisch, wissenschaftlich und sprachlich in die endgültige Form bringen. Danach reichen wir ihn offiziell beim Petitionsausschuss des Bundestages ein. Nach einer Prüfung des Petitionsausschusses wird die Petition schließlich zur Unterzeichnung freigegeben.

Eine Petition mit 50.000 Unterschriften wird im Regelfall in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages diskutiert – dies bedeutet aber natürlich noch nicht, dass die Forderungen tatsächlich Gesetz werden. Parallel soll daher u.a. mithilfe der Aktion "12062020 Olympia" eine breite Öffentlichkeit für die Vorschläge mobilisiert werden.

Wir freuen uns auch in den kommenden Phasen über Ihre Unterstützung und informieren Sie gerne weiterhin über den Prozess!

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