Bürokratieentlastung: Von diesen Pflichten verabschiedet sich das Land NRW
Kommunen, Unternehmen und Bürger*innen sollen in NRW von bürokratischen Pflichten befreit werden. Neben weniger Berichtsschuldigkeit und schnellerer Kommunikation werden für Kommunen mehr Experimentierräume und einfachere Fördermechanismen geschaffen.
Zum ersten Mal kamen Mitglieder der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu einem Entlastungskabinett zusammen. Am 5. Mai wurden dabei Maßnahmen beschlossen, die die Bürokratie im Land entschlacken sollen. Das Motto: „Nicht der Abbau von Bürokratie muss begründet werden, sondern ihr Fortbestand.“
Mehr Freiheiten für Kommunen
Als „wegweisende Freiheitsregel“ wird das Regelbefreiungsgesetz für Kommunen beschrieben. Dieses soll durch Experimentierklauseln und Reallabore die Möglichkeit einräumen, sich für festgelegte Zeiträume von landesrechtlichen Regelungen befreien zu lassen, wenn diese die Umsetzung wichtiger kommunaler Aufgaben blockieren. Beispiele finden sich etwa im Bau- und Planungsrecht, bei der Verwaltungsorganisation oder für digitale Portale, die Leistungen an einem Ort bündeln.
Entpuppt sich die lokale Lösung als Erfolg, kann sie ins Landesrecht übernommen und somit zur dauerhaften und landesweiten Lageverbesserung führen. Genehmigungen erteilen die jeweils zuständigen Fachministerien.
Laut Pressemitteilung hat sich die Landesregierung zudem beim Bund dafür stark gemacht, vergleichbare Regelungen bei der Befreiung von Bundesrecht umzusetzen, um Handlungsspielräume bundesweit zu erweitern.
Neusortierung von Förderlogiken
Bereits in vielen Formaten von der LAG 21 NRW gefordert wurde auch eine Vereinfachung von Förderverfahren – wie zuletzt im Kommunalforum Finanzen oder beim Balanceakt Nachhaltigkeit.
Dazu heißt es: „Künftig wird auf die flächendeckende Prüfung jedes einzelnen Verwendungsnachweises verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf vollautomatisierte Bescheide, vereinfachte Nachweise und den verstärkten Einsatz von Pauschalen.“ Fälle mit wenig Risiko könnten so in Sekundenschnelle beschieden werden.
Das kommt für Unternehmen und Bürger*innen
Für Unternehmen sollen viele Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich entfallen. Was aus Sicht der Fachverwaltungen dennoch zwingend notwendig sei, müsse demnach bis zum Stichtag fundiert begründet und per Rechtsverordnung positiv festgestellt werden.
Für die Bürger*innen NRWs soll die Kommunikation mit den Verwaltungen vereinfacht werden: Statt ausgedruckter Formulare soll die E-Mail als reguläres Kommunikationsmittel genutzt werden. Nahezu alle zentralen Anliegen sollen digital erledigt werden können.
In Kraft treten sollen die neuen Regeln ab dem 01. Januar 2027.
Weitere Infos und Hintergründe hier.
