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Wie inklusiv gelingt Nachhaltige Entwicklung? bezev zieht erste Bilanz

Wie inklusiv ist die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer 17 Nachhaltigkeitsziele? Eine erste Bilanz zu diesem Aspekt zieht die Publikation „Nachhaltige Entwicklung inklusiv?“ des Vereins Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit (bezev). Fazit: Es braucht starke Verbesserungen.

Nur wenn Menschen mit Behinderung und ihre Belange in den Umsetzungsprozess der Nachhaltigkeitsziele einbezogen werden, können diese erreicht werden – so heißt es in der Einführung zur Publikation „Nachhaltige Entwicklung inklusiv?“. Auf den folgenden gut 30 Seiten wird anhand von Analysen der Agenda 2030 sowie Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene geprüft, ob dieser Anspruch erfüllt wird.

SDGs bilden Belange von Menschen mit Behinderung generell ab

Grundlegend bestätigt die Publikation den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) in ihrem Aufbau und ihren Inhalten eine inklusive Dimension – während Menschen mit Behinderung in den Milleniumszielen noch keine Erwähnung fanden, werden ihre Belange nun explizit im Indikatorensystem der SDGs festgehalten.

Datenknappheit in SDG-Fortschrittsberichten könne Probleme verschärfen

Was auf internationaler Ebene zur inklusiven Umsetzung der SDGs getan wird, wird durch eine Analyse der Veröffentlichungen dreier wichtiger Überprüfungsmechanismen herausgestellt. Betrachtet werden das Hochrangige Politische Forum zu nachhaltiger Entwicklung (HLPF) der Vereinten Nationen, die SDG-Fortschrittsberichte des UN-Generalsekretärs und Voluntary National Reviews, freiwillige nationale Berichte zum Umsetzungsstand der Agenda 2030. Das Maß an Erwähnung von Menschen mit Behinderung und ihren Belangen in der Erklärung des HLPF von 2019 zeige, dass diese generell Berücksichtigung fänden.

Kritik wird jedoch an der Datenlage der SDG-Fortschrittsberichte (2017-2019) geübt: Es herrsche ein Mangel an aufgeschlüsselten Daten, nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für diverse benachteiligte Gruppen (wie Menschen mit HIV, Migrant*innen oder indigene Völker). Diese Datenknappheit könne das Problem verschärfen, da „das Ausmaß der Benachteiligung und Ungleichheiten dadurch verschleiert und nicht deutlich wird.“ Auch den freiwilligen nationalen Berichten fehle eine kritische Berichterstattung, wie die wirtschaftliche, politische und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich aussehe.

Fortschritte der Inklusion werden in Deutscher Nachhaltigkeitsstrategie nicht sichtbar

Weiterhin wird die inklusive Umsetzung der Agenda 2030 in Deutschland betrachtet. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) aus 2016 wird auf die Einbindung der Belange von Menschen mit Behinderung geprüft. Laut Publikation finden sich viele Erwähnungen, die aber zu selten konkreten Bezug auf Menschen mit Behinderung nehmen. Zudem sei „kein einziger Indikator […] in Bezug auf Menschen mit Behinderung disaggregiert“. So könnten Fortschritte der Inklusion nicht sichtbar werden. Die DNS würde somit ihrem Anspruch „Niemanden zurückzulassen“ nicht gerecht.

Zu wenig konkrete Bezüge in Länderstrategien

Eine ähnliche, aber knappere Analyse wird für Nachhaltigkeitsstrategien auf Länderebene durchgeführt. Für die NRW-Nachhaltigkeitsstrategie (Fassung 2016) wird festgestellt: Inklusion und Integration werden als wichtige Nachhaltigkeitsthemen erwähnt, aber zu wenig konkretisiert. Direkte Nennungen finden sich zum einen im Bereich einer zukunftsfähigen Entwicklung von Städten und Gemeinden, wo jedoch eine Reflektion des Aspekts „Barrierefreiheit“ im entsprechenden Indikator fehle, zum anderen im Indikator „Integrationsquote von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf“.

Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien nach GNK-Modell zeigen Erfolge

Auf kommunaler Ebene wird der Blick auf Kommunen des Projekts „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ der LAG 21 NRW und SKEW gerichtet, die eigene Nachhaltigkeitsstrategien erstellt haben. Trotz vieler Unterschiede in den Strategien sei allgemein festzustellen: die Belange von Menschen mit Behinderungen finden in den Leitlinien und „durchweg in der Formulierung der strategischen und operativen Ziele Berücksichtigung.“ Somit sei eine Tendenz festzustellen, dass Kommunen mit integrierten Nachhaltigkeitsstrategien eine stärkere Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung erreichen.

Empfehlungen für mehr Inklusion

Abschließend formuliert bezev Empfehlungen für eine erfolgreiche Einbindung inklusiver Themen in die Umsetzungsprozesse der SDGs. Zentraler Aspekt ist dabei die Verbesserung der Datengrundlage in Bezug auf Menschen mit Behinderung. Um diese Daten international erheben zu können, müssten Partnerländer und auch die Statistikkommission der Vereinen Nationen von der deutschen Bundesregierung gezielt unterstützt werden.

Mit Bezug auf Nachhaltigkeitsstrategien wird herausgestellt, dass die DNS für Strategien von Ländern und Kommunen als Vorbild dienen müsse. Deshalb wird die Verantwortung benannt, mehr konkrete Bezüge auf Menschen mit Behinderung im Indikatorenbereich zu verankern. Denn nur, wenn die Inklusion von Menschen mit Behinderung gelinge, so schließt die Publikation, könne auch Nachhaltige Entwicklung erfolgreich sein.

Die Publikation als PDF oder zum Bestellen finden Sie hier.

Eine Linkliste für inklusive und barrierefreie Arbeit mit den SDGs findet sich unter diesem Link bei RENN.west.

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