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Mittel nachhaltig einsetzen: LAG 21 NRW gibt Impulse zu Finanzthemen im Landtag NRW

Bei einer Anhörung zum Haushaltsplan 2026 des Landes NRW konnte die LAG 21 NRW Impulse für mehr Wirkungsorientierung im Landeshaushalt sowie neue Ansätze für Kommunalfinanzen einbringen.

Finanzfragen, die das Land bewegen – das stand am 30. Oktober 2025 im Landtag NRW auf der Agenda. Hier hatte der Haupt- und Finanzausschuss des Landtages NRW zur Anhörung von Sachverständigen eingeladen. Gegenstand der Beiträge waren das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2026 in Verbindung mit dem Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze.

Die Expertise der LAG 21 NRW brachte der geschäftsführende Vorstand Dr. Klaus Reuter vor Ort ein. In seinem Beitrag konnte Dr. Reuter konkrete Vorteile eines Nachhaltigkeitshaushaltes auf Landesebene vorstellen. Dieser wäre für das Land ein starkes Instrument, um die Wirkungsorientierung der Ausgaben zu verstärken und so echten Impact für die Nachhaltige Entwicklung in NRW zu generieren.

Nachhaltigkeit als Maßstab

Durch einen Nachhaltigkeitshaushalt könnten die Ziele der Landesregierung sachlich mit den vorhandenen Budgets und Kennzahlen verbunden werden. Ein erster Schritt hierzu wäre die Aufstellung eines Spending Review als themenbezogene Haushaltsanalyse, die neben Signaling- auch Tagging- und Analysing-Prozesse beinhaltet.

Zudem sollte Nachhaltigkeit, im Sinne der Generationengerechtigkeit und des Erhalts unserer natürlichen Lebensgrundlagen, als Prüfmaßstab des Landesrechnungshofes gelten. Mit einem Subventionsbericht könnten zudem nicht-transformationskonforme Mittelvergaben vermieden werden.

Das Land NRW hätte durch eine Umsetzung die Chance, eine bundesweite Vorreiterrolle einzunehmen und anderen Bundesländern wichtige Anhaltspunkte und Umsetzungsschritte für eigene Prozesse zu liefern.

Reformen für Kommunalfinanzen

Weitere Impulse setzte Dr. Reuter in der Anhörung zum Thema Kommunalfinanzen. Die aktuelle Finanzlage der Kommunen deutschlandweit wird als desaströs beschrieben – und braucht dringend neue Perspektiven (Infos aus dem kommunalen Finanzreport 2025 hier). Die seit Jahren gesammelten Erfahrungen in diesem Bereich konnte Dr. Reuter durch die frisch generierten Erkenntnisse des Anfang September durchgeführten Kommunalforum Finanzen ergänzen, auf dem sich Top-Expert*innen aus Kämmereien, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft insbesondere zu interkommunalen Disparitäten, Einnahmestrukturen und Ausgabesteuerung austauschten.

Zu den konkreten Maßnahmen, die Dr. Reuter vorstellte, gehören eine Erhöhung des kommunalen Anteils an der bundesweit erhobenen Umsatzsteuer, als langfristige und konjunkturunabhängige Einnahmequelle, eine neue Digitalsteuer mit Weitergabe an die Kommunen sowie eine Reform der Gewerbesteuer mit u.a. einer erweiterten Bemessungsgrundlage inklusive Einbeziehung weiterer Berufsgruppen.

Wichtig war zudem der vereinfachte, bürokratieärmere Zugang zu Fördergeldern, wobei eine pauschalierte Zuweisung zweckgebundener Gelder ein effektiver Weg wäre. Angesprochen wurden zudem neue Verteilungskriterien beim kommunalen Finanzausgleich (etwa mit Berücksichtigung des Schulsozialindexes), konsequenteres Einhalten des Konnexitätsprinzips und die Überlegung, den kommunalen Anteil am Sondervermögen des Bundes zu erhöhen. Der Zielwert sollte hier (statt bei 60) bei 80% liegen.

Nachhaltigkeit als Staatsziel

Dr. Reuter brachte zudem die Verankerung von Nachhaltigkeit in der NRW-Landesverfassung in Form eines Staatszieles ein, die bereits oft in Formaten der LAG 21 NRW positiv diskutiert wurde. Das Staatsziel ist rechtlich bindend und sendet ein politisches wie gesellschaftliches Signal, dass nachhaltige Zukunftsgestaltung als gemeinsame, übergreifende Aufgabe zur Verpflichtung im Land wird.

Neben Haushalt und Finanzen ist auch dies ein starkes und elementares Instrument, um die nachhaltige Transformation in NRW sozial, ökonomisch und ökologisch sinnvoll zu gestalten.

Wie die Impulse aufgegriffen und weiterverfolgt werden, behalten wir im Blick.

Der Beitrag zur Anhörung von Dr. Klaus Reuter kann in der Video-Aufzeichnung nachgeschaut werden (ab 02:49:20): landtag.nrw.de/mediathek

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