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Agenda 2030 umsetzen - Menschenrechte schützen

Eine Nachhaltige Entwicklung unter der Teilhabe aller, das fordert die Agenda 2030. Dafür unverzichtbar: der weltweite Schutz und die Stärkung der Menschenrechte. Heute vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die UN-Menschenrechtscharta unterzeichnet und verkündet.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt es in Artikel 1 der Charta. Mit der in Paris verkündeten und 30 Artikel umfassenden Resolution einigte sich die Weltgemeinschaft erstmals auf grundlegende, für alle Menschen geltende Rechte.

Im Zuge der Agenda 2030 und ihrer „Ziele für eine Nachhaltige Entwicklung“ (SDGs) stehen jene Menschenrechte besonders im Fokus, die sich mit Freiheit, Gleichheit, Gesundheit und Arbeitsbedingungen befassen. Die SDGs beziehen sich dabei konkret auf die Felder der Armutsbekämpfung, der Ernährungssicherheit oder des Zugangs zu sauberem Wasser und Bildung.

Klimawandel stoppen heißt Menschenrechte schützen

Mit der Agenda 2030 hat sich die internationale Gemeinschaft zudem dazu verpflichtet, „niemanden zurückzulassen“. Nicht nur am heutigen Tag der Menschenrechte, auch beim Beginn der 24. Weltklimakonferenz wird dazu aufgerufen, endlich Maßnahmen zu beschließen und dadurch (Klima-)Fluchtursachen zu bekämpfen. Denn besonders die Menschenrechte geflüchteter Menschen sind weltweit bedroht.

Nach Angaben der UN Refugee Agency (UNHCR) könnten - zusätzlich zu den bereits existierenden 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht (Stand: Ende 2017) - jedes Jahr bis zu sechs Millionen neue Vertriebene durch den Klimawandel hinzukommen. Die Agenda 2030 nicht umzusetzen bedeutet daher, die Würde und Freiheit aller Menschen aufs Spiel zu setzen und diese „zurückzulassen“.

Hintergrund

Die UN-Menschenrechtscharta von 1948, die vor dem Hintergrund des unvorstellbaren Leids des zweiten Weltkriegs verkündet wurde, gilt als Vorreiter für andere Menschenrechtserklärungen: Es folgten unter anderem die Europäische Menschenrechtskonvention (1950), ebenso wie die Arabische Charta der Menschenrechte, die 2004 von der Arabischen Liga beschlossen wurde.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat keinen völkerrechtlich verbindlichen Status. International bindende Abkommen sind hingegen der Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte. Beide Pakte wurden 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.

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