Herbstsynode 2022: Evangelische Kirche von Westfalen beschließt Klimaschutzgesetz
In ihrem Herbstreffen Ende November beschloss die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) ein verbindliches Klimaschutzgesetz.
Bis Ende 2035 sollen die Emissionen aller kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen der EKvW auf zehn Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 gesenkt werden. Sukzessive soll in den Folgejahren dann bis zur Klimaneutralität reduziert werden. Diese Vorgaben hat die Landessynode als höchstes leitendes Gremium der Evangelischen Kirche von Westfalen in einem Klimaschutzgesetz festgelegt. In der Landessynode vertreten sind 456 Gemeinden aus 27 Kirchenkreisen.
Zentrale Handlungsfelder für Klimaschutz in der Kirche
Für alle kirchlichen Körperschaften wurden zentrale Handlungsfelder für den Klimaschutz ermittelt. Diese umfassen Mobilität, Beschaffung, Fläche und Gebäude. Besonders für den Bereich Gebäude sieht die EKvW große Potenziale, um durch entsprechende Maßnahmen, wie nachhaltige Sanierung, Emissionen einzusparen.
Steuerungselemente ergänzen Gesetz
Früher dieses Jahr wurde von der Landessynode schon ein Klimabüro EKvW beschlossen, weitere Fachstellen auf Ebene der Kirchenkreise sollen folgen. Diese sollen die Akteur*innen bei der Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und verbindlicher Standards unterstützen.
Die geplanten Aktivitäten werden zudem durch strategische Finanzierung begleitet. Ab 2023 werden vier Prozent der eingenommenen Kirchensteuern für den Klimaschutz eingesetzt.
Weitere Informationen zur Landessynode sowie zum Klimaschutzgesetz finden Sie hier.