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Bundes-Klimaschutzgesetz bedroht: Aufweichung gefährdet Kurs zu Klimazielen

Am 8. November 2023 findet eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes statt. Im Raum steht, das Gesetz erheblich abzuschwächen. Dies wäre ein deutlicher Fehlschritt und ein falsches Signal.

Unzureichend – dieses Attest hat das Bundesverfassungsgericht im März 2021 dem zwei Jahre zuvor beschlossenen Klimaschutzgesetz der damaligen Bundesregierung ausgestellt. Die zu schwachen politischen Maßnahmen für Klimaschutz würden Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigen. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurden neue politische Wege eingeschlagen, um beim Klimaschutz auf Kurs zu kommen. Nun will man diese Wege wieder verlassen – die anstehende Novellierung des Gesetzes würde es signifikant abschwächen.

Einknicken kann spürbare Folgen auslösen

Das geltende Klimaschutzgesetz legt pro Sektor und Jahr fest, wie viele Emissionen Deutschland bis 2045 ausstoßen darf. Diese Ziele wurden zuletzt nicht eingehalten, besonders im Verkehrs- und Gebäudesektor. Statt nun den politischen Regierungskurs anzupassen und Instanzen einzuführen, die bei Zielverfehlungen durch z.B. Sanktionen wieder auf Kurs führen, soll das Gesetz abgeschwächt werden. U.a. sollen verbindliche Sektorziele abgeschafft und der jährliche Nachsteuerungsmechanismus aufgegeben werden.

Dies kommt nicht nur einer Aufgabe vor den eigenen (dringend nötigen) Ambitionen gleich, es könnte auch zu Strafgeldzahlungen in Milliardenhöhe an die EU führen. Denn in der EU-Lastenteilungsverordnung sind für alle Mitgliedstaaten verbindliche Minderungsziele für Treibhausgasemissionen festgelegt.

Falsche Signale gefährden Klimaschutz auf allen Ebenen

Auch die Signalwirkung, die eine Abschwächung des Klimaschutzgesetzes nach sich zöge, wäre folgenschwer. Im November findet die 28. Weltklimakonferenz statt – hier mit einem stark geschwächten nationalen Rahmen zur Einhaltung von Klimazielen aufzutauchen, würde Deutschland international unglaubwürdig machen. Gleichzeitig würde die Bundesregierung auch nationale Akteur*innen, die ihre Verantwortung für den Klimaschutz aufnehmen, vor den Kopf stoßen – vom Unternehmen über den Sportverein bis zur Kommune.

Weiter steht auch die Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie an. Beim Auftakt des Dialogprozesses zur Weiterentwicklung der Strategie in Berlin verdeutlichten nicht nur Mitglieder des Rates für Nachhaltige Entwicklung, sondern auch Bundes- und Landesministerien, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, dass Strategien für eine Nachhaltige Entwicklung mehr Ambitionen und passende Rahmenbedingungen insbesondere auch beim Klimaschutz benötigen.

Bundestagsabgeordnete müssen aktiv werden

Die Zeichen sind klar: Klimaschutz muss jetzt gestärkt werden! Klimaziele dürfen nicht aus den Augen verloren werden, denn ohne Zielsetzungen kann kein Kurs gehalten werden. Dafür braucht es ein verbindliches Klimaschutzgesetz.

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